Der Medizintourismus gilt als einer der großen Trends dieses Jahrhunderts. Waren Patienten lange Zeit auf die mehr oder weniger befriedigende medizinische Versorgung ihres Heimatlandes angewiesen, so profitieren sie heute zunehmend von der europäischen und internationalen Integration.
Der daraus resultierende Wettbewerb hilft, die Effizienz der medizinischen Leistungsversorgung zu steigern und Patienten medizinische Behandlungen zu einem bisher nicht dagewesenen Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewähren.
Medizintourismus – Was ist das?
Unter Medizintourismus versteht man die Inanspruchnahme ärztlicher Behandlungen außerhalb des eigenen Landes.
Die Dauer richtet sich nach dem medizinischen Eingriff ist aber selten länger als ein (Kurz-) Urlaub.
Medizintourismus – Der Trend
Die Zahl der Patienten, die eine Behandlung im Ausland durchführen lassen, steigt ebenfalls ständig an, Wachstumsraten von 20% sind normal.
Im Jahr 2008 ließen sich ca. 300.000 Deutsche im Ausland behandeln.
Chancen & Risiken für Patienten
Die zahlreichen Chancen und Vorteile, die der Medizintourismus bietet, liegen auf der Hand.
- Ausländische Anbieter können auf Grund deutlich geringerer Lohn- und Sachkosten (z.B. Mieten) Behandlungen oft deutlich günstiger durchführen als ihre deutschen Kollegen. Dies führt nicht selten zu Kosteneinsparungen von über 50% und ist insbesondere bei Behandlungen, die von der Erstattung ausgeschlossen oder mit hohen Selbstbehalten belegt sind, ein wichtiger Faktor.
- Trotz dieser Kostenersparnisse erhalten Patienten aus Deutschland oft eine bevorzugte Behandlung. Sie werden von Ärzten behandelt, die im Ausland studiert haben und mit modernsten technischen Geräten arbeiten. Ärzte und Pflegepersonal nehmen sich häufig mehr Zeit für sie als dies in Deutschland der Fall ist.
- Häufig bestehen im Ausland deutlich kürzere Wartezeiten für bestimmte Behandlungen als in Deutschland. Außerdem werden Verfahren angeboten, die in Deutschland nicht zugänglich sind.
- Heil- und Rekreationsphasen nach bestimmten Behandlungen (z.B. im Bereich kosmetischer Chirurgie) können auf sinnvolle Weise mit Urlaubsaktivitäten verbunden werden (obwohl je nach Art der Behandlung auf bestimmte Aktivitäten wie Sport, Sonnenbaden oder Alkoholkonsum auch verzichtet werden muss).
Dem gegenüber sind auch spezifische Risiken und Nachteile zu berücksichtigen.
- Als größtes Risiko gilt, dass nicht alle Ärzte und Kliniken im Ausland nach deutschen Behandlungs- und Hygienestandards arbeiten, ausreichend qualifiziert sind und über eine Geräteausstattung auf dem modernsten Stand verfügen. Diesem Risiko kann jedoch durch eine sorgfältige Auswahl des Arztes oder der Klinik wirksam begegnet werden. Genau hierbei unterstützt SanaGlobe deutsche Patienten, die an einer Behandlung im Ausland interessiert sind.
- Verständigungsschwierigkeiten zwischen Arzt und Patient sind möglich, wenn beide nicht hinreichende Fähigkeiten in einer gemeinsamen Sprache (i.d.R. Deutsch oder Englisch) aufweisen. Auch dies kann aber im Rahmen der Arztauswahl im Vorfeld der Behandlung ausgeschlossen werden.
- Mögliche rechtliche Risiken liegen in der Vertragsgestaltung, den der Patient mit dem Arzt schließt. Hierbei ist zu berücksichtigen, welches Recht Anwendung findet und welcher Gerichtsstand im Vertrag beschlossen wird. Das anwendbare Recht bestimmt auch die Höhe des Schadenersatzes und das mögliche Schmerzensgeld. Patienten, die eine Behandlung im Ausland in Erwägung ziehen und sich hinsichtlich der rechtlichen Risiken nicht sicher sind, sollten Ihren Rechtsanwalt dazu befragen.
Erstattung
Jeder EU-Bürger hat das Recht auf eine Behandlung in einem EU-Land seiner Wahl. Krankenkassen sind verpflichtet, Behandlungskosten in gleicher Höhe zu erstatten wie bei einer Behandlung im Inland.
Dies legt eine EU-Richtlinie fest, die im Januar 2011 endgültig verabschiedet wurde. Sie setzt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um, der sich in der Vergangenheit mit dem Thema Medizintourismus schon häufiger auseinander gesetzt hat. Im Rahmen verschiedener Urteile wurden dabei die Rechte von EU-Bürgern ausdetailliert und insbesondere das Recht der freien Arztwahl über EU-Landesgrenzen hinweg gestärkt.
Erfordert die Kostenerstattung durch die Krankenkasse vorab die Genehmigung eines Heil- und Kostenplanes (z.B. bei Zahnbehandlungen), so gilt dies genauso für Behandlungen im Ausland. In diesem Fall ist sowohl bei einer Behandlung in Deutschland wie im Ausland erforderlich, sich vor der ärztlichen Behandlung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen zu lassen.
Behandlungsarten
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- Zahnbrücken
- Zahnimplantate
- Zahnprothesen
- Sonstige Zahnbehandlung
- Zahnbleaching
- Zahnveneers
- Augen
- Brustvergrößerung
- Brustverkleinerung
- Facelift
- Faltenbehandlung
- Fettabsaugung
- Haartransplantation
- Lidkorrektur
- Nasenkorrektur
- Ohrkorrektur
- Straffung (Bauch)
- Kinderwunsch / IVF
Interessante Behandlungsländer
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